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Kleiner Leitfaden zur Frage:
Wo und wie sollten Nisthöhlen
aufgehängt werden?
Zu folgenden Punkten möchten wir einige
Hinweise aus der Praxis
geben:
Allgemein zur
Aufhängung:
Für das Aufhängen unserer Nisthöhlen geben wir im
Einvernehmen mit der
Vogelschutzwarte Baden-Württemberg folgende Ratschläge:
Aufhängehöhe der Nisthöhlen 1B, 2M, 2B/N, 1N,
3S/V und 2GR:
In umzäunten Grünflächen, in Waldschonungen, Dickungen
und in Gärten können
Höhlen in Augenhöhe (1,5 bis 1,8 m) hängen, um sie vom
Boden aus
kontrollieren und reinigen zu können.
Sonst werden Nisthöhlen etwa 2,8 bis 3,5 m hoch aufgehängt.
Größere Holzbeton-Nisthöhlen Nr. 4 und 5 für
Eulen und Hohltauben
werden in Höhen von 4 bis 6 m aufgehängt. Bei diesen
Höhlen erfolgt die
Annahme schneller, wenn in die vorgeformte Bodenmulde eine
größere Schicht
Hobelspäne, Holzmull oder Sägemehl gestreut wird.
Bei Meisennisthöhlen legen Sie bitte keine Nist-Einstreu ein.
Kleinvögel bauen
ihre Nester von neuem.
Richtung
des
Fluglochs:
Das Flugloch sollte nach Südosten gerichtet sein. An
windgeschützten
Aufhängeplätzen ist dies aber nicht immer notwendig.
Anzahl
der
Nistgeräte pro Hektar & Verteilung:
Die Zahl der Nisthöhlen ist abhängig vom jeweiligen
Lebensraum und dessen
Umgebung. In Gärten kann an jeden zweiten Baum eine Nisthöhle
aufgehängt
werden, wenn in der Nachbarschaft Nistgeräte fehlen. Es gibt
keinen
Mindestabstand für Vögel; an demselben Baum können zwei
Meisenpaare
problemlos in direkter Nachbarschaft zueinander brüten.
Vögel bestimmen je nach Nahrungsangebot und Jahreszeit ihren
Mindestabstand
zueinander
selbst.
In Wäldern können je nach Alter und Art der Bäume und je
nach „Schädlingsbefall"
1 bis 40 Nisthöhlen auf einem Hektar Fläche (100 X 100 m)
hängen. Die
allgemeine Verteilung
der Nisthöhlenarten sollte folgendermaßen sein:
Je nach Nisthöhlentyp und Lebensraum sollten die Vorderwände
wie folgt sein:
60 % Fluglochdurchmesser 32 mm oder oval (30 x 45 mm),
20 % Fluglochdurchmesser 26 bzw. 27 mm.
Die restlichen 20 % sollten sich aus Baumläufer- und
Halbhöhlen- oder
Nischenbrüterhöhlen zusammensetzen.
Eine Faustregel gilt hierbei: Es sollten nicht alle Nisthöhlen zur
Jungenaufzucht besetzt werden, da ein großer Rest als
Übernachtungsquartier
oder auch als Nahrungsdepot genutzt
wird. In etwa 60 bis 70 % sollten Nester sein, erst dann ist ein
Sättigungsgrad
mit Nisthöhlen erreicht. Jährliche Schwankungen müssen
aber berücksichtigt
werden.
Für Hohltauben oder den Rauhfußkauz und Waldkauz ist es
ratsam auf einer
Fläche von 50 ha ein bis zwei Höhlen aufzuhängen. Dies
ist ein Minimum an
Nistgeräten, um die im Frühjahr heftig konkurriert wird.
Sollte ein größerer
Nutzen zur Vorbeugung gegen „Schadinsekten" erfolgen, so muss die
Nisthöhlendichte entsprechend erhöht werden.
Reinigung:
Die Reinigung der Nisthöhlen, d. h. das restlose Entfernen des
alten Nestes,
kann in Gärten und Wäldern von Mitte September an erfolgen.
Kratzen Sie das
alte Nest bitte nur heraus. Die Verwendung eines Sprays o. ä. ist
völlig
unnötig und belastet sogar in jedem Fall die Umwelt.
Falls das Nest extrem verschmutzt oder mit Parasiten besetzt war,
empfiehlt sich
das Ausspülen der Nisthöhle mit kaltem oder heißem
Wasser und etwas
Neutralseife.
Befestigung:
Stets wird bei SCHWEGLER -Nisthöhlen, die am Stamm befestigt
werden, je ein
spezieller
Alunagel mitgeliefert. Die Verwendung dieses Alunagels -
Weichmetallnagels - ist
sehr wichtig, damit der Baum keinen Schaden nimmt, wie es bei der
Verwendung von
Kupfer- oder Stahlnägeln der Fall wäre. Der weitere Vorteil
ist, dass
das Sägeblatt im
Sägewerk keinen Schaden nehmen kann. Außerdem entsteht
dabei kein Funkenflug.
Die Befestigung mit einem Alunagel ist problemlos, durch den glatten
Nagelschaft ist er auch nach Jahren wieder entfernbar. Es bleibt nur
eine punktuelle Stammnarbe.
Fremdbelegung:
Durch die akute Wohnungsnot in unserer ausgeräumten oder
verfälschten
Landschaft kann es vorkommen, dass Nisthöhlen von ganz anderen
Arten als
ursprünglich dafür vorgesehen, besiedelt werden.
Beispielsweise können dies
folgende Arten sein: Hummeln, Wespen, verwilderte Bienen, Hornissen,
Haselmäuse
und Bilche wie etwa Siebenschläfer. Diese verdienen ebenso Ihren
persönlichen
Schutz, Bitte lassen Sie diese unbeschadet in den Nisthöhlen.
Hängen Sie statt
dessen zusätzlich für diese Tiere weitere spezielle SCHWEGLER
-Nisthöhlen
auf.
Neue
Nisthöhlen:
Diese sollten am besten im Herbst aufgehängt werden, da sie im
Winter den
Vögeln auch als Nachtquartier dienen und vor der Brutsaison
auswittern können.
Das
Aufhängen
von Fledermaushöhlen:
Die Aufhängung und Wartung von speziellen Fledermaushöhlen
wird auf der Fledermaus-Seite ausführlich
beschrieben.
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